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Halina Wawzyniak
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Frage von Jürgen U. •

Frage an Halina Wawzyniak von Jürgen U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Wawzyniak,

wie gedenken Sie als Abgeordnete der LINKEN im Bundestag die im Auftrag des Bundestagspräsidenten tätige Buindestagsverwaltung davon abzubringen die Herausgabe von Dokumenten zu Parteispenden zu verweigern?
Auch richterliche Entscheidungen (hier: Berliner Verwaltungsgericht in Sachen Bundestag vs abgeordnetenwatch.de), die ihrem Sinngehalt nach bürgernahe Transparenz einfordern, werden über den juristischen Instanzenweg taktisch blockiert. Selbstredend werden dafür Haushaltsgelder gegen Bürgerinteressen eingesetzt, die zuvor auf dem Steuerwege von eben jenen einbehalten wurden.
Wie weit ist der praktische Sachverstand eigentlich abgesunken, dass es schon nicht mehr auffällt, wie hier (durch Verwaltungshandeln) die Frustration des Wahlbürgers nur bestätigt und die Spirale der populistischen Hetze des "Abgehoben und Verlogen" angeheizt wird.

Mit freundlichen Grüßen
ein Wahlbürger

Portrait von Halina Wawzyniak
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Uelze-Adams,

DIE LINKE nimmt keine Großspenden von Konzernen, Banken, Versicherungen und Lobbyisten an. Das ist Beschlusslage. Persönlich würde ich sogar noch weiter gehen und das Sponsoring, wie auch die Spenden juristischer Personen, gänzlich untersagen. Dies ist aber in meiner Partei noch umstritten. Den betreffenden Antrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/003/1800301.pdf.
Auch zum Informationsfreiheitsgesetz haben wir eine klare Position und mit diesem Antrag http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/077/1807709.pdf der Forderung nach einem umfassenden Ansatz Ausdruck verlieren. Wichtig waren uns dabei
1. Den anfrageorientieren Ansatz des bisherigen Informationsfreiheitsgesetzes um eine proaktive Informationspolitik ergänzen;
2. Dieses solle geeignet sein, das bisherige Informationsfreiheitsgesetz mit dem Umweltinformationsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz zu vereinen;
3. Es solle sich an den Open-Data-Prinzipien orientieren, also unter anderem der Gebührenfreiheit, Weiterverbreitung und freien Weiterverwendung, Serviceorientierung und Benutzer*innenfreundlichkeit verpflichtet sein;
4. Ausnahmeregelungen sind auf das verfassungsrechtlich gebotene Maß beschränken. Dies beinhaltet insbesondere die Ausnahmetatbestände der §§ 3 bis 6 IFG zu reformieren und den absoluten Schutz öffentlicher Belange und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch eine Abwägungsklausel einzuschränken sowie
5. einen barrierefreien Zugang zu den Informationen gewährleisten.

Insofern ist meine Fraktion ihrer Pflicht nach gesetzgeberischen Initiativen zu den Themen nicht nur nachgekommen, wir haben den umfassendsten Ansatz. Die Durchsetzung der Auskunftsbegehren liegt hingegen nicht mehr in unserer Hand, wir können nur, wie im vorliegenden Fall der Parteispenden, den Instanzenweg begrüßen und die Bürger*innen ermutigen, diesen Weg zu beschreiten.

Mitfreundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak