Frage von Ayman Z. • 23.11.2023

Antwort von Hakan Demir SPD • 05.12.2023
Plan ist es, die Reform noch dieses Jahr im Bundestag zu verabschieden, sodass sie Anfang 2024 in Kraft treten kann.
©Max Neudert
Plan ist es, die Reform noch dieses Jahr im Bundestag zu verabschieden, sodass sie Anfang 2024 in Kraft treten kann.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag.
Ein Auseinanderbrechen der Koalition sehe ich nicht.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform entfällt auch die Beibehaltungsgenehmigung.
Ich sehe die Regelung als Einstieg in einen großzügigeren Familiennachzug, der bei guten Erfahrungen auch auf weitere Gruppen ausgeweitet werden sollte.