
Zunächst muss das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.
©Max Neudert
Zunächst muss das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.
Zunächst muss das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.
Zunächst muss das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.
Zunächst muss das von Bundestag (19.01.) und Bundesrat (02.02.) verabschiedete Gesetz (wie jedes andere Gesetz auch) noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.
Eine Beibehaltungsgenehmigung gilt nur für im Ausland lebende Deutsche.
Die Einbürgerungszusicherung ist verlängerbar, in vielen Fällen wird sie auch direkt für 2 Jahre ausgestellt.