Die bloße Aufenthaltsdauer gilt nicht als Sprachnachweis. Allerdings gibt es für die lokalen Behörden verschiedene Möglichkeiten, wann auf einen Sprachnachweis verzichtet werden kann.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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