Hakan Demir
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SPD
• 07.03.2024

Die bloße Aufenthaltsdauer gilt nicht als Sprachnachweis. Allerdings gibt es für die lokalen Behörden verschiedene Möglichkeiten, wann auf einen Sprachnachweis verzichtet werden kann.

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SPD
• 15.03.2024

Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen

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SPD
• 15.03.2024

Nach der Billigung durch den Bundesrat musste - wie bei jedem Gesetz - durch das Bundesamt für Justiz erst die finale, redaktionell bearbeitete Fassung des Gesetzes erstellt werden. Dies hat noch etwas Zeit in Anspruch genommen - verfassungsrechtliche Bedenken oder andere Hinderungsgründe gibt es aber nicht. Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen.

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SPD
• 04.03.2024

Grundsätzlich gilt die Voraufenthaltszeit, ab dem Zeitpunkt, wo man "rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland hat. In der Regel ist das der erste auf Dauer angelegte Aufenthaltstitel.

Hakan Demir
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SPD
• 04.03.2024

Auch ein Freiwilliges Soziales Jahr kann hier sicherlich als ein Aspekt herangezogen werden. Im Gesetz ist das bewusst offengelassen.

Frage von Awais T. • 03.03.2024
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SPD
• 04.03.2024

Ein wichtiger Hinweis noch: wenn Sie aktuell über eine Ausbildungsduldung verfügen, wechselt Ihr Titel nicht automatisch. Den Titel Ausbildungsduldung gibt es für Personen, die mit ihrer Ausbildung den Lebensunterhalt nicht sichern können, weiterhin.

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