
Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind doppelte Staatsangehörigkeiten generell möglich. Eine Genehmigung ist dann nicht erforderlich.
©Max Neudert
Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind doppelte Staatsangehörigkeiten generell möglich. Eine Genehmigung ist dann nicht erforderlich.
Wir stellen deshalb das KSG von Rückblick auf Ausblick um: Ob mit Maßnahmen nachgesteuert werden muss, hängt künftig nicht mehr nur von der letztjährigen, sondern auch von der erwarteten Emissionsentwicklung bis 2030 ab.
Wie Sie Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen und welche Voraussetzungen es gibt, finden Sie auf dieser Seite https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/.
In Kraft tritt die Staatsangehörigkeitsreform ja erst am 27. Juni. Bis dahin erstellt das Bundesinnenministerium Anwendungshinweise, die zeitnah veröffentlicht werden und an die Einwanderungsbehörden gehen.
Ich würde Ihnen empfehlen, die zulässige Abwesenheit während ihres ALG 1-Bezugs mit Ihrer zuständigen Ausländerbehörde zu besprechen
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