Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 04.06.2024

Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind doppelte Staatsangehörigkeiten generell möglich. Eine Genehmigung ist dann nicht erforderlich.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 10.06.2024

Wir stellen deshalb das KSG von Rückblick auf Ausblick um: Ob mit Maßnahmen nachgesteuert werden muss, hängt künftig nicht mehr nur von der letztjährigen, sondern auch von der erwarteten Emissionsentwicklung bis 2030 ab.

Hakan Demir
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SPD
• 04.06.2024

Wie Sie Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen und welche Voraussetzungen es gibt, finden Sie auf dieser Seite https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/.

Hakan Demir
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SPD
• 07.06.2024

In Kraft tritt die Staatsangehörigkeitsreform ja erst am 27. Juni. Bis dahin erstellt das Bundesinnenministerium Anwendungshinweise, die zeitnah veröffentlicht werden und an die Einwanderungsbehörden gehen.

Hakan Demir
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SPD
• 07.06.2024

Ich würde Ihnen empfehlen, die zulässige Abwesenheit während ihres ALG 1-Bezugs mit Ihrer zuständigen Ausländerbehörde zu besprechen

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 07.06.2024

Mit einer Stimme für die SPD helfen Sie uns weiterhin für ein starkes, gerechtes und soziales Europa zu kämpfen

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