
Über Ihren konkreten Fall entscheidet dann die Einbürgerungsbehörde vor Ort, die sie auch in einem Erstgespräch beraten können.
©Max Neudert
Über Ihren konkreten Fall entscheidet dann die Einbürgerungsbehörde vor Ort, die sie auch in einem Erstgespräch beraten können.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, dass Sie mit Ihrer Behörde in Kontakt treten, um abzuklären, für wie lange Ihre Zusicherung ausgestellt wurde und wie Sie nach der Gesetzesänderung verfahren, um auf Basis der Zusicherung ohne Niederlegung Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde zu erhalten.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird.
Mir ist aber bewusst, dass es immer wieder Unklarheit darüber gibt, ob Studienzeiten vollständig angerechnet werden können und ich werde mich im Rahmen der aktuellen Reform dafür einsetzen, dass noch einmal eine Klarstellung über die vollständige Anrechnung erfolgt.
ich halte es für richtig, dass auch Menschen, die beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung gewisse Voraussetzungen nicht vollständig erfüllen können, Zugang zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht erhalten können.
Der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft "als zweite Staatsangehörigkeit" wird also auf jeden Fall möglich sein, wenn das Herkunftsland ebenfalls die Mehrstaatigkeit erlaubt.