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Guntram Schneider
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Frage von Ulrich W. •

Frage an Guntram Schneider von Ulrich W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Schneider,

das Jobcenter Märkischer Kreis verweigert die berufliche Förderung eines Bekannten (45 J) trotz nachgewiesener Einstellungszusagen. Durch Mitarbeiterwechsel sucht sich das JC MK einer verbindlicher Zusage für einen Bildungsgutschein nachträglich zu entziehen. Das Ausbildungsziel Fahrlehrer BE, CE ist in 1 Jahr erreichbar. Durch die Einstellungszusage ist die Integration in den ersten Arbeitsmarkt sicher und die eigenständige Versorgung sichergestellt.
Die Fahrlehrerfachschule erfüllt die Auflagen der BA und bildet bereits mehrere Erwerbslose aus dem Märkischen Kreis aus. http://www.verkehrsschulen-reimertshofer.de/fahrlehrer-aus-und-weiterbildung/

Meine Fragen an Sie lauten:

1. Besteht ein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein wenn eine Einstellungszusage vorliegt (Ermessen = "null")?

2. Halten Sie es für hinnehmbar, wenn Jobcenter jede nutzlose Beschäftigungs-Maßnahme bezahlen, aber konkrete Umschulungen mit besten Integrationschancen verweigert?

3. Welche Möglichkeiten hat der Bürger gegen die Verschwendung von Steuermitteln vorzugehen, wenn Jobcenter-Maßnahmen keine Integrationserfolge nachweisen können?

4. Die mündliche Zusage war unmissverständlich erteilt worden. Darf ein Leitungsberechtigter auf mündliche Zusagen verbindlich vertrauen, oder muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass aufgrund der übermäßig hohen Mitarbeiterfluktuationen und häufigen Gesetzesänderungen mündlichen Zusagen nie vertraut werden darf?

5. Welche konkreten Möglichkeiten können Sie meinem Bekannten aufzeigen, sein Weiterbildungsinteresse erfolgreich durchzusetzen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wockelmann,

vielen Dank für Ihre Eingabe auf Abgeordnetenwatch, in der sie Bezug auf eine Angelegenheit Ihres Bekannten mit dem Jobcenter Märkischer Kreis nehmen. Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass ich über Abgeordnetenwatch keine rechtlichen Einschätzungen vornehmen werde. Ich denke, dass dies auch nicht dem Sinn und Zweck dieses Portals entspricht. Zudem fehlen mir hierzu auch die entsprechenden Hintergrundinformationen, um den Fall bewerten zu können.

Gerne können Sie oder Ihr Bekannter sich aber schriftlich an mein Landtagsbüro wenden. Dann lasse ich die Angelegenheit prüfen.

Kontaktdaten:
Landtag NRW
Guntram Schneider MdL
Platz des Landtag 1
40221 Düsseldorf
guntram.schneider@landtag.nrw.de

Beratung erhalten sie zudem durch die Erwerbslosenberatungsstellen vor Ort. Für den Märkischen Kreis sind das:

Erwerbslosenberatungsstelle der Diakonie Mark-Ruhr
Piepenstockstr. 21, 58636 Iserlohn
Tel.: 02371 / 795 175
http://www.diakonie-mark-ruhr.de/soziale-dienste/hilfen-in-arbeit/

Erwerbslosenberatungsstelle der Diakonie Mark-Ruhr
Schulstr. 2, 58791 Werdohl
Tel.: 02392 / 72 18 68
http://www.diakonie-mark-ruhr.de/soziale-dienste/hilfen-in-arbeit/

Ich wünsche Ihrem Bekannten, dass er schon bald eine Arbeit finden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Guntram Schneider