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Frage von Wolfgang N. •

Frage an Guntram Schneider von Wolfgang N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schneider,

ich musste in der Rheinischen Post folgendes lesen:
"Das Problem wäre schon gelöst, wenn mehr Patienten als bisher Englisch könnten", sagte Schneider am Rande einer Veranstaltung der Handwerkskammer Münster zum Thema "Integration durch Ausbildung".

Ich bin mir nicht sicher, ob ich selbst in der Lage wäre, Symptome jemandem verständlich zu machen, der genauso weing wie ich Englisch zur Muttersprache hat, obwohl ich recht gut Englisch spreche.

Und wenn ich da an meine 68 jährige Mutter denke, wird mir ehrlich gesagt schlecht.

Habe Sie das Ernst gemeint?

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Nießen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nießen,

vielen Dank für Ihre Anfrage hier auf Abgeordnetenwatch.

Selbstverständlich habe ich keine Forderung gestellt, dass Patienten Englisch lernen sollten. Die Kenntnis und Anwendung der deutschen Sprache ist zusammen mit der fachlichen Qualifikation Grundvoraussetzung, um in Deutschland als Arzt praktizieren zu dürfen und wird es auch in Zukunft bleiben.

Wir werden uns aber daran gewöhnen müssen, dass wir in Zukunft öfters von einem Arzt aus einem anderen Land untersucht und behandelt werden. Denn in einigen Regionen Deutschlands haben wir bereits jetzt schon einen Ärztemangel und dieser wird sich aufgrund des demographischen Wandels weiter verschärfen. In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der ausländischen Ärzte verdoppelt. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vor kurzem auf diese Entwicklung reagiert. Die für ausländische Ärzte verpflichtenden Sprachtests werden in Zukunft nicht mehr von den Bezirksregierungen, sondern von den Ärztekammern durchgeführt. Denn diese können viel besser einschätzen, welche sprachlichen Kenntnisse in der Praxis benötigt werden. Ausländische Ärzte müssen zur Berufsanerkennung in Nordrhein-Westfalen mindestens das Qualifikationslevel B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (CEFR) sowie fachsprachliche Kenntnisse zur formalen Zulassung nachweisen. Auch eine mündliche Prüfung mit einem simulierten Arzt-Patienten-Gespräch ist in Nordrhein-Westfalen Standard.

Mit freundlichen Grüßen

Guntram Schneider