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Frage von Bernd s. •

Frage an Günther Felbinger von Bernd s. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Felbinger,

Sie hatten am 09.08.2011 eine schriftliche Anfrage zvon Traktoren mit Grüner Nummer gestellt,
zur Teilnahme an Oldtimer Treffen.
Habe mir jetzt einen Traktor in Mainz gekauft der eine Zulassung mit grüner Nummer nur zur Teilnahme an örtlichen Brauchtumsveranstaltungen sowie deren An- und Abfahrten.
War jetzt bei uns auf der Zulassungsstelle die kennen dieses Verfahren nicht und verwiesen mich an das Finanzamt , die mir leider auch nicht weiterhelfen können.Beide sagen das es dieses Verfahren nicht geben würde, wollte jetzt von Ihnen mal wissen , wie ich mich weiter Verhalten sollte, damit ich die grüne Nummer für Oldtimer-Treffen bekommen kann,wo?? und ob ich dann mit der Nummer nur im Kreis Treffen besuchen kann, oder in der gesamten Bundesrepublik???
Der Traktor hat in der Zulassung die Höchstgeschwindigkeit mit 26Km eingetragen, hat aber beim Vorgänger die grüne Nummer trotzdem bekommen

Würde mich über eine Antwort sehr freuen, im vorraus vielen Dank!!

Mfg Bernd

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Sehr geehrter Herr Schnurr,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, besitzen Sie einen Traktor mit einem grünen Kennzeichen. Ist dies der Fall, so sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen dazu berechtigt, auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen oder auf den An- und Abfahrten zu diesen, ihren Traktor zu verwenden. Unter Brauchtumsveranstaltungen werden kulturelle Veranstaltungen verstanden, welche für den ländlichen Raum charakteristisch sind.

Somit können Sie sorglos an Faschingszügen und Oldtimer-Treffen teilnehmen, ohne sich strafbar zu machen. Wichtig ist hier lediglich, dass die alten landwirtschaftlichen Zugmaschinen anlässlich eines Volksfestes mit brauchtumsbezogenen Darstellungen zur Schau gestellt werden.

Falls Sie kein grünes Kennzeichen beim Erwerb ihres Traktors erhalten haben, so liegt dies daran, dass Sie keinen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb besitzen. Nur Besitzern derartiger Betriebe werden grüne Kennzeichen zugeteilt.
Dies hält Sie jedoch nicht davon ab, an Faschingsumzügen oder anderen Veranstaltungen teilzunehmen. Dafür ist eine hinreichende Identifizierbarkeit ihres Fahrzeuges notwendig.

Bei weiteren Unklarheiten können Sie sich unter folgendem Link meine Anfrage an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen nochmals durchlesen. Aus der antwort geht unter anderem heraus vor, dass diese Regelungen bundesweit einheitlich sind. Außerdem sind hier ebenfalls die genauen Rechtsvorschriften und Paragraphen benannt unter deren Angabe sie sich gern noch einmal an ihre zuständige Stelle bei den Landratsämtern wenden können. : http://guenther-felbinger.de/page/container/jqueryupload/upload/uploads/20111022155346_16_0009570.pdf

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Günther Felbinger