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Frage von Guenter R. •

Frage an Günter Gloser von Guenter R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gloser,

mich würde Ihre heutige Meinung zur neuen GEZ-Zwangsgebühr interessieren. Wie stehen Sie persönlich dazu, dass Personen, die öffentlich-rechtliche Medienangebote nicht nutzen können oder wollen, zu einer Gebührenzahlung herangezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
G. Rehorst

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rehorst,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02. Januar 2013.

Gerne lege ich Ihnen meine persönliche Meinung zur neuen GEZ-Gebühr dar, möchte aber gleichzeitig anmerken, dass die Neuberechnung der Rundfunkfinanzierung Aufgabe der Länder ist, nicht des Deutschen Bundestags.

Zu befürworten ist meiner Meinung nach, dass durch den neuen Rundfunkbeitrag einerseits die langfristige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichergestellt wird. Gleichzeitig geht es aber auch darum, die öffentliche Akzeptanz zu erhöhen, indem oftmals kritisierte Gerätekontrollen entfallen und ein System etabliert wird, das von allen solidarisch getragen wird. An dieser Stelle möchte ich unterstreichen, dass unabhängiger und hochwertiger Rundfunk für unterschiedliche Bedürfnisse und Vorlieben nur als Solidargemeinschaft funktioniert, an der sich alle beteiligen.

Der große Vorteil des neuen Vertrages ist, dass der Besitz von Empfangsgeräten nicht mehr von der GEZ überprüft werden muss. Viele Menschen haben die bisherigen Kontrollen in ihrer Wohnung als unangenehm empfunden. Einige haben sich durch Falschangaben oder Verweigerung der Überprüfung aus der finanziellen Verantwortung gestohlen. Gegen das „Schwarzsehen“ hat die GEZ aufwändige öffentliche Kampagnen durchgeführt.

Angesichts der langen Debatte über die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung kann ich die Beweggründe verstehen, welche letztlich zu dem neuen Staatsvertrag geführt haben. Dabei ist sicher auch der Aspekt geprüft worden, wenn jemand keines der Angebote wahrnehmen möchte.

Kritik, wie sie auch von Ihnen dargebracht wird, haben vor allem die Veränderungen bei den Befreiungsregelungen erfahren. In der Tat war es früher leichter, sich von den GEZ-Gebühren befreien zu lassen.

Dennoch bleibt eine Reihe von Ermäßigungsmöglichkeiten bestehen: Für hochgradig schwerbehinderte Menschen ist eine Reduzierung des Beitrags auf ein Drittel vorgesehen. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe bleiben natürlich weiterhin befreit. Auch die einkommensabhängigen Ausnahmeregelungen bleiben unverändert. Wer Sozialleistungen erhält, soll nicht mit Rundfunkgebühren belastet werden. Und auch für bestimmte „Härtefälle“, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen.

Ich halte es insgesamt für sinnvoll, den einen oder anderen dargebrachten Kritikprunkt erneut zu prüfen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sowieso eine Evaluation vor allem bezüglich der Höhe des Beitrags vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Gloser