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Günter Gloser
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Frage von peter s. •

Frage an Günter Gloser von peter s. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gloser,

immer wieder wird einmal vom Grundgesetz und einmal
von der Verfassung gesprochen bzw. sich darauf bezogen.
Bei mir besteht da eine erhebliche Rechtsunsicherheit.

Nun meine Frage,

Was gilt nun letztendlich, die Verfassung oder das Grundgesetz ?
Wann hat sich das deutsche Volk in freier Abstimmung diese
Verfassung gegeben ?
Wo kann ich eine Verfassung beziehen ? vom Verfassungsgericht ?

Vielen Dank im voraus
Peter Stramke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stramke,

eine Rechtsunsicherheit besteht keinesfalls. Unser Grundgesetz ist unsere Verfassung, beide Begriffe werden zu Recht gleichbedeutend verwendet. Die Bezeichnung „Grundgesetz“ bezog sich 1949 auf den aus damaliger Sicht vorläufigen Charakter dieser Verfassung für den Westteil Deutschlands. Das Grundgesetz wurde am 8. 5. 1949 vom Parlamentarischen Rat mit 53 : 12 Stimmen beschlossen, am 23. 5. 1949 verkündet und ist am 24. 5. 1949 in Kraft getreten. Durch die deutsche Wiedervereinigung ist das Grundgesetz endgültig für ganz Deutschland als Verfassung bestätigt worden.

Den Text des Grundgesetzes können Sie zum Beispiel im Internetangebot des Deutschen Bundestages abrufen unter
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/index.html
oder aber über die Bundeszentrale für Politische Bildung kostenlos in Druckform beziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Gloser