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Günter Gloser
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Frage von Johannes R. •

Frage an Günter Gloser von Johannes R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Gloser,

Am 31. Mai dieses Jahres schrieben Sie in Beantwortung meiner Frage:
" Ein Bündnisfall nach Artikel 5 des Nato-Vertrages würde uns vertraglich verpflichten, dem angegriffenen Natoland Türkei beizustehen. Allerdings setzt das voraus, dass Syrien die Türkei wirklich angreift. Und das scheint mir bei aller Irrationalität des Assad-Regimes doch ausgeschlossen. "
Offensichtlich wuerden Natotruppen also nicht aufgrund eines drohenden Verteidigungsfalles in die Türkei verlegt werden. Fuer wie wahrscheinlich halten Sie eine Verwicklung der Bundeswehr in einen voelkerrechtswidrigen Angriffskrieg, falls die türkische Armee nach einer deutsch-niederlaendischen Patriotstationierung im Rahmen des vom türkischen Parlaments bereits genehmigten Mandates beginnen würde, die von Erdogan seit langem geforderte Flugverbotszone im nördlichen Syrien durchzusetzen?
Und wie würden sich ihrer Meinung nach in einer solchen Situation der Iran, die Hisbollah und die türkisch-alevitische Gemeinde verhalten?

Vielen Dank fuer Ihre mediale Zugänglichkeit und freundliche Gruesse,

Johannes Ruppert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ruppert,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Türkei ist ein NATO-Partner und verdient als solcher Deutschlands grundsätzliche Offenheit und Solidarität in Bezug auf seine sicherheitspolitischen Bedenken. Das in diesem Rahmen von der Türkei bekundete Interesse an defensiver Militärtechnologie („Patriot“-Raketenabwehr) muss daher sorgfältig erwogen werden.
In diesem Zusammenhang hat die SPD mehrfach klargemacht, dass eine solche Stationierung nicht ohne Bundestagsmandat erfolgen darf. Ein solches Mandat muss den zeitlichen und materiellen Umfang eventueller Maßnahmen regeln sowie klare Einsatzbedingungen formulieren.

Ich weiß nicht, worauf Sie ihre Befürchtungen eines angeblich drohenden „Angriffskrieges“ der Türkei gegen Syrien stützen? Die Türkei hat legitime Sicherheitsinteressen und ihr Bestreben diese in Kooperation mit ihren Partnern zu lösen zeigt, dass sie kein Interesse an militärischen Alleingängen und Abenteuern hat. Im Ernstfall müsste der Bundestag natürlich über das Fortdauern eines Mandats entscheiden. Für eine Flugverbotszone wäre ohnehin ein Mandat der Vereinten Nationen erforderlich!

Bitte haben sie Verständnis dafür, dass ich keine Spekulationen über den Iran oder die Hisbollah äußere. Als Außenpolitiker stütze ich mich in meiner Arbeit ausschließlich auf Fakten.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Gloser