
(...) Diese Möglichkeit muss selbstverständlich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes auch konsequent als ultima ratio genutzt werden. Wer schwere Straftaten begeht, muss wissen, dass sein Aufenthalt in Deutschland beendet wird. (...)