Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Maximilian T. •

Frage an Günter Krings von Maximilian T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Krings,

was gedenken Sie zu tun, damit das perfide Machwerk Acta (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) nicht vom deutschen Bundestag abgesegnet wird?!? Patente auf Saatgut darf es nicht geben! Das geplante Verbot (bzw. die Einschränkung) von Generika-Präparaten ist pervers, weil mit eben diesen unzähligen Menschen zu vertretbaren Kosten geholfen werden kann und der Plan, Internetprovider zur Urheberrechtspolizei zu machen ist ein Schlag vor den Kopf eines jeden freiheitlich denkenden Menschen. Den privaten Datenverkehr bis ins kleinste zu bespitzeln und die Durchführung eines Gesetzes bzw. die Überwachung von Urheberrechten Telekommunikationsunternehmen aufzudiktieren geht eindeutig zu weit. Ein Generalverdacht gegen jeden Internetnutzer kann und darf es nicht geben.

Wenn man sich den Namen dieses Gesetzes vor Augen führt, dann sollte es ausschließlich um den Kampf gegen gefälschte Produkte (und deren Verbreitung) gehen, denn dieser ist nur zu begrüßen.Inbesondere, wenn ich an gefälschte Fahrzeug- und Flugzeugersatzteile, sowie Medikamente denke.

Vielleicht wäre es ganz gut, die Politiker würden sich hin und wieder verinnerlichen,für wen Sie die Gesetze machen: Nicht für Firmen, nicht für sich selbst, sondern FÜR DAS VOLK..

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Maximilian Toenz

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Toenz,

wir sind uns einig, dass zum Schutz der Verbraucher etwas gegen gefälschte Produkte unternommen werden muss. Das ACTA-Abkommen ist eine solche Maßnahme, denn Sie dient vor allem der Bekämpfung der Produktpiraterie.

Wir sind uns auch einig, dass gesetzliche Internetzugangssperren und Filter gegenüber Nutzern grundsätzlich nicht sinnvoll sind. Das ACTA-Abkommen verpflichtet den deutschen Gesetzgeber aber auch nicht zur Einführung solcher Instrumente. Es ist ausdrückliche Verhandlungsmaßgabe der Bundesregierung an die verhandlungsführende EU-Kommission gewesen, dass ACTA über bestehendes deutsches Recht nicht hinausgehen darf. Andererseits müssen wir akzeptieren, dass andere Regierungen bestehende Kontrollmaßnahmen nicht abschaffen wollten. Deswegen wurde im Abkommen vereinbart, dass gesetzliche Internetsperren von anderen Ländern eingeführt werden können.

Auch was die Patente auf Saatgut angeht, sind wir uns einig. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird daher voraussichtlich in dieser Woche einen Antrag in den Bundestag einbringen, der sich gegen eine Patentierung von landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen ausspricht: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/083/1708344.pdf .

Bei all dieser Einigkeit müssen wir jedoch immer beachten, dass es einen gesunden Mittelweg zwischen Patentschutz und Allgemeininteresse geben muss, sonst wird weniger in neue Medikamente usw. investiert werden. Dies ginge kurzfristig zu Lasten der Unternehmen und langfristig auch zu Lasten der Allgemeinheit.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Günter Krings

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