
 Antwort 23.08.2013 von Günter Gloser   SPD
(...) ich bin mir nicht sicher, ob man aus der Einzelforderung nach Verlängerung von Verjährung bei Dopingvergehen und den Fehlern des Falles Mollath zwingend eine prinzipielle Änderung der Praxis von Verjährung ableiten muss. (...)

