(...) eine Rechtsunsicherheit besteht keinesfalls. Unser Grundgesetz ist unsere Verfassung, beide Begriffe werden zu Recht gleichbedeutend verwendet. Die Bezeichnung „Grundgesetz“ bezog sich 1949 auf den aus damaliger Sicht vorläufigen Charakter dieser Verfassung für den Westteil Deutschlands. (...)
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