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Frage von Michael K. •

Frage an Gudrun Kopp von Michael K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Kopp,

sicherlich sind Sie informiert oder sogar selbst betroffen über die während der Weihnachtsfeiertage erfolgten massenhaften "Ping"-Anrufe im Mobilfunknetz , bei denen mit Hinterlassen einer 01377170141 - 50 ein Anruf in Abwesenheit vorgegaukelt wurde. Die Bundesnetzagentur reagierte diesmal sehr schnell und verhängte ein Inkassoverbot, was offensichtlich Anbieter wie T-Mobil nicht stört derartige Rückrufe trotzdem zu berechnen. Viele Mobilfunkteilnehmer mit Pre-Paid Karten können das nicht einmal kontrollieren. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die Übermittlung der Rufnummer derartiger Mehrwertdienste, die eigentlich nur Anrufe entgegennehmen sollen, künftig unterbleibt. Während bei jedem Neuanschluß die Rufnummer automatisch unterdrückt wird, will man uns weismachen, dass es bei solchen Diensten nicht möglich sei die CLIP Funktion der Rufnummernübermittlung ganz abzuschalten. Damit ware schlagartig diesen Abzockern die Betrugsmöglichkeit entzogen. Für mich gilt aber: "Geht nicht, gibt´s nicht."

Gruß Kotzolt

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kotzolt,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie Sie selbst festgestellt haben, hat die Bundesnetzagentur, in deren Beirat ich Mitglied bin, ausgesprochen schnell reagiert. Die getroffenen Maßnahmen sind übersichtlich und für jeden gut einsehbar im Internet auf der Seite http://www.bundesnetzagentur.de/enid/4c2cfbe1c75d09be7e207212ee56bddf,0/Ma_nahmen_gegen_Rufnummernmissbrauch__Dialer_und_Sprachtelefonie/Liste_eingeleiteter_Ma_nahmen_1cl.html veröffentlicht.

Falls ein Anbieter sich nicht an das verhängte Inkassoverbot hält und sich damit rechtswidrig verhält, können sich die Kunden einfach und unbürokratisch unter der Rufnummer 0291 - 99 55 206 bei der Bundesnetzagentur beschweren; diese wird dann entsprechend gegen den Anbieter vorgehen. Insofern stelle ich fest, dass die Bundesnetzagentur ihre Aufgabe einwandfrei und verbraucherfreundlich erfüllt.

Bezüglich der Unterdrückung von Rufnummern durch die CLIP-Funktion scheint es sich um ein technische Frage handeln. Mit Hilfe der am Gerät eingestellten CLIP-Funktion werden die Rufnummern sämtlicher eingehender Anrufe ohne Ausnahme unterdrückt. Falls das nicht funktioniert, müsste der technische Kundendienst des Anbieters bzw. des Herstellers kontaktiert werden.

Das von Ihnen geschilderte Problem wird sich aber in Kürze grundsätzlich lösen. Das gerade geänderte Telekommunikationsgesetz (TKG) enthält in § 66 j folgende Neuregelung:

"Weder als Rufnummer des Anrufers noch als zusätzliche Rufnummer darf eine deutsche Rufnummer für Auskunftsdienste, Kurzwahldienste, Massenverkehrsdienste, Neuartige Dienste oder Premium-Dienste übermittelt werden."

Lockanrufe, bei denen den Opfern ein „Anruf in Abwesenheit“ vorgegaukelt wird und im Handydisplay gleichzeitig eine übertragene teure 0137- oder 0900-Nummer eingeblendet wird, sollen damit eingedämmt werden.Das Gesetz liegt derzeit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor und tritt nach der Veröffentlichung in Kraft.

Freundliche Grüße

Gudrun Kopp, MdB