(...) Hinsichtlich der so genannten Bedarfsgemeinschaften ist dies schon vom Verfassungsgericht geprüft worden. Wegen des Gebots im Grundgesetz, die Ehe zu fördern, sei es legitim, dass man Regelungen schaffe, die Vorteile für jene, die nicht heirateten, beseitigten. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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