(...) selbstverständlich ist ein Bundestagsabgeordneter berechtigt, jemand von Hamas zu treffen und sich mit ihm zu unterhalten. Solange er sich nicht an Straftaten beteiligt, kann er auch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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