(...) das Problem bestand darin, dass es ein Verfahren gab, das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, darin enthalten ist die Schließung von Tempelhof. Meines Erachtens hätte man den Volksentscheid nicht zulassen dürfen, weil ein positiver Ausgang rechtlich nicht realisierbar gewesen wäre. (...)
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