(...) DIE LINKE ist eine Partei. Eine Partei kann nur nach einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Voraussetzungen dafür liegen bei meiner Partei selbstverständlich nicht vor. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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