(...) Ich bin sowohl gesetzlich als auch privat krankenversichert. Ich habe die Unterstützung des Bundestages zur Bezahlung meiner privaten Krankenversicherung abgelehnt und deshalb in Anspruch genommen, dass der Bundestag die Hälfte meiner Gesundheitskosten und 80 % der Gesundheitskosten meiner Tochter erstatten muss. Der Bundestag handelt aber wie eine gesetzliche Krankenkasse. (...)
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