(...) Die Beauftragung einer Anwaltsfirma war demgemäß nicht notwendig. Wenn Sie aber vom Eigentümer aufgefordert werden und nicht oder ablehnend reagieren, kann er eine Notwendigkeit zur Beauftragung von Rechtsanwälten begründen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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