
(...) Der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist ausgeschlossen, solange nicht die gesamte nationale Gerichtswelt absolviert ist. Abgesehen davon, dass ich ein Normenkontrollverfahren anstrebe, wozu allerdings die Unterschriften eines Viertels der Mitglieder des Bundestages erforderlich sind, gibt es noch den Weg, eine Betroffene oder einen Betroffenen mit der Maßgabe zu unterstützen, dass möglichst ein Sozialgericht selbst das Bundesverfassungsgericht anruft. (...)