(...) Ihre Verärgerung kann ich gut nachvollziehen. Aber leider hat das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich schon entschieden, dass der Vertrauensschutz höher wiegt. Allerdings halte ich es für möglich, dass Ansprüche nach oben begrenzt werden, soweit sie nicht schon entstanden sind. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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