
(...) Die Aufhebung des Ehegattensplittings und die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen haben zunächst juristisch nichts miteinander zu tun. Wir sind aber für eine sanktionsfreie Mindestsicherung, streben außerdem eine Mindestrente in Höhe von 1.050 Euro an. Andererseits möchte ich Ihnen gegenüber versichern, dass ich garantiere, wenn wir es mit zu entscheiden haben, dass niemand bis zu einem Jahreseinkommen von 80 000 Euro schlechter gestellt ist als heute. (...)