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Antwort von Gregor Gysi
Die Linke
• 21.05.2015

(...) Das Bundesverfassungsgericht hatte sich im Zusammenhang mit der Überprüfung des mit der DDR geschlossenen Grundlagenvertrages mit der Frage der Fortexistenz oder des Untergangs des Deutschen Reiches nach dem 2. Weltkrieg auseinanderzusetzen und festgestellt, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist. Diese Schlussfolgerung zog das Gericht aus der Präambel, aus Art. (...)

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