
(...) Es gibt Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Auslandseinsätze dann gerechtfertigt sind, wenn sie auf völkerrechtlichen Verträgen beruhen, da das Völkerrecht nach dem Grundgesetz Vorrang genieße. Über diese Brücke wurden viele Einsätze gerechtfertigt. (...)