
(...) Für diejenigen, die kein Girokonto besitzen, bringen die Regelungen des Gesetzes keine Verbesserungen, da es keine Anreize zu Kontoneueröffnungen für die Kreditinstitute enthält. Zwar wird mit dem Gesetz für die Personen, die von Kontopfändungen betroffen sind, ein erhöhter Pfändungsschutz eingeführt. Letztlich sind aber das Girokonto für jedermann und der Schutz bestehender Konten untrennbar miteinander verbunden. (...)