
Sehr geehrter Herr Frisch,
letztlich entscheidet der Bundestag, wann er von der Möglichkeit des Art. 14 Abs. 3 GG Gebrauch macht. Sie kennen die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
© DBT / Inga Haar
Sehr geehrter Herr Frisch,
letztlich entscheidet der Bundestag, wann er von der Möglichkeit des Art. 14 Abs. 3 GG Gebrauch macht. Sie kennen die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
(...) Selbstverständlich ist die Bezahlung der Hebammen völlig unzureichend. Das ist regelmäßig bei so genannten Frauenberufen so. (...)
(...) Der Generalstreik ist in der Bundesrepublik Deutschland im Unterschied zu Frankreich und anderen Ländern nicht zulässig. Deshalb kämpfen wir darum, ihn endlich im Grundgesetz zu regeln. (...)
(...) 1. Das RentenüberleitungRentenüberleitungsgesetz, um die Übernahme von Bürgerinnen und Bürgern der DDR in das System der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland zu regeln. (...)
(...) Die vorgeschlagenen Regelungen sind grob ungerecht, wobei es weiterhin die 100,00 € (aufgeteilt in einmal 70 und später 30 Euro) für den Erwerb von Schulsachen geben soll. (...)
(...) Sie haben mit Ihrer Kritik Recht, es gibt noch viele weitere Punkte. Ich glaube, dass letztlich wieder das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen wird. (...)