Sehr geehrter Herr Gysi, werden Sie zusammen mit der demokratischen Oposition gegen die Vorhaben zur neuen Grundsicherung klagen?
Sehr geehrter Herr Gysi,
die Regierung Merz hat wie ich soeben aus den Zeitungen erfahren habe die neue Grundsicherung beschlossen.
Damit verstößt sie klar gegen das Urteil des Bundesverfassungsgericht /Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - Sanktionen im Sozialrecht).
Werden Sie dementsprechend als Abgeordneter zusammen mit der demokratischen Opposition eine Abstrakte Normenkontrolle erwirken? Lassen sich SPD Abweichler finden?
Das wäre sehr wünschenswert.
Ansonsten müssten Sie auf Ihre Partei Einfluss geltend machen, dass über mindestens eine Landesregierung mit Beteiligung Ihrer Partei eine entsprechende Klage beim Verfassungsgericht eingereicht wird (Bremen, Mecklenburg-Vorpommern)
Ich finde es wichtig, dass die Bundesregierung und vor allem Merz nicht mit diesem Verfassungsbruch durchkommen, weil die Mehrheiten im Parlament zu seinen Gunsten ist mit einer Opposition in der die AFD eine demokratische Sperrminorität verhindern.
Sehr geehrter Herr S.,
Ihre Frage vom 10. Oktober hat mich erreicht. Zunächst müssen die Beschlüsse der Koalition in Gesetzesform gebracht und dem Bundestag zur Beratung vorgelegt werden. Wir werden schon im Gesetzgebungsprozess - zum Beispiel durch eine Sachverständigenanhörung - die Verfassungswidrigkeit der angekündigten Maßnahmen deutlich machen. Sollten CDU/CSU und SPD die Regelungen dennoch mit ihrer Mehrheit so beschließen, wie sie von Herrn Merz und Frau Bas formuliert worden sind, steht die Frage einer Normenkontrollklage. Dafür braucht es allerdings die Zustimmung von 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten. Dieses Quorum erreichen Linke und Grüne nicht. Über eine mögliche Klage von Bundesländern entscheiden die Landesregierungen im Einvernehmen. Ob dies mit der SPD zu erzielen ist, wird sich zeigen. Letztlich werden dann aber Betroffene bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, die wir auch unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi

