Ist eine 100 % Sanktion des Bürgergeldes mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 vereinbar? Falls nein, wie klagt man dagegen?
Sehr geehrter Herr Gysi,
Ich hatte mit Ihnen zur Frage der Vereinbarkeit des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2019 mit der Vollsanktion von Bürgergeldempfängern bereits mehrfach kommuniziert (s. meine Fragen vom 22.1.24., 26.3.24, 23.4.24). Sie hielten darin die Vollsanktion tendenziell für verfassungswidrig; da jedoch mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 die Möglichkeit der vollkommenen Streichung aller Leistungen für Bürgergeldempfangende für bis zu zwei Monate (wie häufig eigentlich?) inzwischen Gesetzeskraft hat, meinten Sie, dass Betroffene nun künftig erneut dagegen klagen müssen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 folgte jedoch auf eine Klage, die etwa zehn Jahre zuvor eingereicht wurde. Die Kürzung des Bürgergeldes bzw. der Wegfall erfolgt meiner Meinung nach jedoch sofort und wird erst im Falle eines erfolgreichen Widerspruches nachgezahlt. Wie soll das gehen? Wovon lebt der Kläger in der Zeit?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Z.