Im Hinblick auf den Amtseid gemäß Art. 64 GG, der die Wahrung des Grundgesetzes betont: Wie wird sichergestellt, dass diese Verpflichtung auch in der täglichen politischen Praxis gewahrt bleibt?
Sehr geehrte Herr Gysi,
das Grundgesetz garantiert fundamentale Rechte wie Menschenwürde (Art. 1), Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3) und Meinungsfreiheit (Art. 5).
Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich in Potsdam zum Stadtbild und dem migrantischen Hintergrund, was kontrovers diskutiert wurde. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern solche Aussagen mit den Grundwerten unserer Verfassung vereinbar sind und ob sie den Prinzipien der Gleichheit und Würde widersprechen.
Wie beurteilen Sie als Abgeordneter die Vereinbarkeit solcher Äußerungen mit dem Grundgesetz?
Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig, um sicherzustellen, dass die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Sehr geehrte Frau B.,
Ihre Frage vom 20. Oktober hat mich erreicht.
Inwieweit Aussagen von Amtspersonen gegen das Grundgesetz verstoßen und/oder Straftatbestände erfüllen, kann durch entsprechende Strafanzeigen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft festgestellt werden und ggf. zu entsprechenden Gerichtsurteilen führen. Wenn ich richtig gelesen habe, wurden Anzeigen gegen den Bundeskanzler wegen seiner Äußerungen gestellt. Friedrich Merz wird in meinen Augen seinem Amt nicht gerecht, wenn er solche spalterischen, zur Diskriminierung indirekt einladenden, pauschalen Aussagen trifft. Das heißt aber nicht, dass sie zu einer Verurteilung führen, weil er sich auf seine Meinungs- und Redefreiheit berufen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi

