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Frage von Ralf S. •

Frage an Gregor Amann von Ralf S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Amann,

die Bundesregierung hat mittlereile etwa 100 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um mit der HRE einer bank zu helfen, die gearade mal einen Börsenwert von rund 200 Mio hat. Im Gegenzug wird sich die Bundsrepublik nun am Unternehmen beteiligen-mi unter 10 %, obwohl das Unternehmen schon hunderte von Malen mit den Bürgschaften und Staatshilfen komplett gekauft worden ist...

Entschuldigung, aber: Das verstehe ich nicht, genau so wenig wie die Tatsache, dass der überwiegende Teil des HRE-Vorstandes und Aufsichtsrats trotz Totalversagen in Amt und Würden ist.

Können Sie mir bitte Ihre Meinung dazu sagen?

Beste Grüsse
Ralf Sommerlad

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sommerlad,

auch ich verfolge die Entwicklungen um die HRE-Bank mit großer Sorge. Sehr kurzfristige Profitgier und fachliche Inkompetenz haben die HRE-Bank an den Rand des Zusammenbruchs gebracht. Ich finde es daher selbstverständlich, dass die verantwortlichen Manager hierfür zur Rechenschaft gezogen werden und dort, wo es rechtlich durchsetzbar ist, auch Schadensersatz leisten müssen. Sie irren, wenn Sie schreiben, der überwiegende Teil des HRE-Vorstands und Aufsichtsrats sei "trotz Totalversagen in Amt und Würden". Neben weiteren Vorstandsmitgliedern, musste im Oktober 2008 auch Georg Funke, seit 2003 Vorstandsvorsitzender, sein Vorstandsmandat niederlegen - völlig zu Recht und nicht zuletzt auch auf Druck von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. Und auch der HRE-Aufsichtsrat wurde im darauffolgenden Monat weitgehend neu besetzt.
Es stimmt, der derzeitige Börsenwert der HRE-Bank ist mit ca. 200 Mio. Euro ein Bruchteil dessen, was die Bundesregierung bisher an Sicherheiten für die Bank aufgebracht hat (wobei man immer unterschieden muss zwischen "tatsächlich ausgegebenem" Geld einerseits und andererseits Bürgschaften und Kreditgarantieren sowie rückzahlbaren Darlehen). Bundestag und Bundesregierung haben die bisher benötigten Summen ausschließlich aufgebracht, um noch Schlimmeres zu verhindern. Die entscheidende Frage ist doch immer: Was wäre die Alternative, wenn nicht so gehandelt würde? Und dabei muss man in der Politik eben manchmal auch das kleinere von zwei Übeln wählen, auch wenn dies nicht sehr befriedigend ist. Ohne die bereits gewährten staatlichen und privaten Hilfen von insgesamt 102 Mrd. Euro wäre die HRE längst zusammen gebrochen. Dieses Ungleichgewicht ist es letztlich auch gewesen, das 379 Abgeordnete des Bundestages dazu bewogen hat, für das Gesetz zur Regelung einer staatlichen Übernahme der HRE-Bank zu stimmen. Dabei ist das Ziel, die Bank vollständig zu übernehmen, nötigenfalls auch auf dem Weg einer Enteignung. Man geht davon aus, dass nach einer Übernahme durch den Bund sich die Risiken stetig verkleinern dürften. Der Bund wäre dann in der Lage, die Bank umfassend und nachhaltig zu restrukturieren. Die Liquiditätserfordernisse dürften sich verringern und die Kapitalisierungschancen verbessern. In einem Rechtsstaat mit marktwirtschaftlicher Wirtschaftsordnung (wie es die Bundesrepublik Deutschland ist) ist eine Enteignung allerdings nur in besonders schwerwiegenden Notfällen und nur auf einer klaren gesetzlichen Grundlage möglich. Diese haben wir inzwischen beschlossen, vorher stand dieser Weg nicht offen.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Amann, MdB