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Frage von David S. •

Frage an Gregor Amann von David S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Amann,

die zunehmende (Online-) Überwachung der Bürger bereitet mir Kopfzerbrechen. Dass die SPD in der Großen Koalition nun selbst weiteregende Gesetze zu Überwachungsmaßnahmen zu verantworten hat umso mehr.

Beispiel Vorratsdatenspeicherung:

Ursprünglich wurde uns Bürgern die Vorratsdatenspeicherung mit dem Argument verkauft, sie würde nur gegen "Terroristen" und bei Kapitalverbrechen nach eingehender Prüfung eingesetzt.

Was lese ich vor 2 tagen auf der Internetseite einer großen Tageszeitung?
Urheberrechteverwerter sollen ebenfalls Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung von bspw. Internetprovidern bekommen. Meiner Meinung nach ist das ein Riesenskandal!
Auch die damit gekoppelte Festlegung der maximalen Abmahngebühren in solchen Fällen auf 100 Euro (wieso ist es eigentlich nicht beim 1. Vorschlag von 50 Euro geblieben??)macht es nicht besser. Das war ein lange überfälliger Schritt, um einen massiven Mißbrauch unseres Rechtssystems einzudämmen.

Wie weit soll dieser Überwachungswahn noch getriebenwerden? Und glauben Sie wirklich, dass diese Maßnahmen uns Langfristig im Kampf gegen den Terrorismus helfen?

Wir werden doch unsere freie Gesellschaft nicht vor dem Terrorismus retten in dem wir unsere Freiheitsrechte massiv! einschränken und uns per Gesetz alle zu Verdächtigen machen, die präventiv überwacht werden müssen.

Viele Grüße,

David Solbach

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Solbach,

zu kaum einem anderen aktuellen politischen Thema werden derzeit so viele Mythen, Unwahrheiten und Halbwissen verbreitet wie zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“. Das allermeiste, was man hierzu hört und liest, hat mit den tatsächlichen Fakten nichts zu tun! Selbstverständlich ist Datenschutz und der Schutz unschuldiger Bürger vor ungerechtfertigter Überwachung durch den Staat ein sehr hohes und schützenswertes Gut. Und genau deswegen hat die SPD-Fraktion bei der Verabschiedung des besagten Gesetzes auch sehr darauf geachtet, dass die Zugriffsmöglichkeiten staatlicher Organe auf die von den Telekommunikationsanbietern gespeicherten Verkehrsdaten sehr restriktiv gehandhabt werden und nur in schwerwiegenden Fällen überhaupt möglich sind.
Nun aber zu dem von Ihnen konkret angesprochenen Punkt: Zum berechtigten Schutz geistigen Eigentums (also das Urheberrecht an geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft, Kunst etc. oder das Patentrecht an geschützten technischen Erfindungen) und zur Bekämpfung von Produktpiraterie hat der Deutsche Bundestag vor wenigen Wochen einen Auskunftsanspruch des verletzten Urhebers gegen Dritte beschlossen. Allerdings haben wir auch hier für die Herausgabe von Verkehrsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz sehr hohe Hürden gesetzt. So bedarf es beispielsweise eines richterlichen Beschlusses und der Rechtsverletzer muss die Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß begangen haben (es geht also nicht um das möglicherweise illegale Downloaden einzelner Musiktitel für die private Nutzung). Ich kann nicht erkennen, was daran falsch sein soll und mit „Überwachungswahn“ hat dies nun schon gar nichts zu tun. Es werden keinesfalls „Freiheitsrechte massiv eingeschränkt“ und auch nicht „per Gesetz alle zu Verdächtigen gemacht, die präventiv überwacht werden müssen“. Wenn dies so wäre, dann würde auch ich mich vehement dagegen einsetzen! Dass Sie die in diesem Gesetz ebenfalls enthaltene Bekämpfung der Unsitte maßlos überhöhter Abmahngebühren grundsätzlich befürworten, freut mich. Ich teile Ihre Ansicht, dass es sich bei dieser Abzockerei um einen Missbrauch unseres Rechtssystems handelt, dem wir nun enge Grenzen gesetzt haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Gregor Amann, MdB