Sehr geehrte Frau Teßmann,
ob es Begrüßungsgeld gibt und gegebenenfalls in welcher Höhe, hängt von den finanziellen Möglichkeiten in der jeweiligen Kommune ab. Das Begrüßungsgeld beschließen die Kommunen.
Antwort 07.09.2005 von Götz-Peter Lohmann SPD
Antwort 01.09.2005 von Götz-Peter Lohmann SPD
Sehr geehrter Herr Simon,
Antwort 31.08.2005 von Götz-Peter Lohmann SPD
Sehr geehrter Herr Simon,
beim Sorgerecht geht es um das Kindeswohl. Diesem haben alle Regelungen und Einzelfallentscheidungen zu dienen und zwar unabhängig davon, ob dadurch im Einzelfall ein Vater oder eine Mutter begünstigt werden.
Antwort ausstehend von Götz-Peter Lohmann SPD
Antwort 24.08.2005 von Götz-Peter Lohmann SPD
Sehr geehrter Herr Richter,
Antwort 09.09.2005 von Götz-Peter Lohmann SPD
Sehr geehrter Herr Eckert,
die Entschädigungsregelungen für politisch in der DDR verfolgte Menschen folgte und folgt den Regelungen für die Opfer des NS-Regimes. Insoweit kenne ich keine Schlechterstellung von Opfern des DDR-Regimes.

