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Gisela Piltz
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Frage von Tim M. •

Frage an Gisela Piltz von Tim M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Piltz,

Spiegel Online ( http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,524711-2,00.html ) berichtet über unverhältnismäßige Hausdurchsuchungen und erläutert, dass diese in den letzten Jahren laut der Organisation Pro Justitia, der u.a. auch ihre Fraktionskollegin Leutheusser-Schnarrenberger angehört, überhand genommen haben. Dies ist laut einem von der Justizministerkonferenz in Auftrag gegebenen Gutachten darauf zurückzuführen, dass sich ein Ermittlungsrichter durchschnittlich 24 Minuten Zeit zur Prüfung eines Durchsuchungsantrages nimmt. Das bayrische Justizministerium möchte statt vermehrter Einstellung neuer Richter auf verstärkte Sensibilisierung setzen.

Ich frage Sie, sehr geehrte Frau Piltz, mit welchen konkreten Dingen möchte ihre Partei diese rechtsstaatlichen Lecks flicken?

Mit freundlichen Grüßen
Tim Mutscher

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Mutscher,

der Richtervorbehalt bei Ermittlungsmaßnahmen -- wie der Hausdurchsuchung -- dient dem Grundrechtsschutz. Gerade im Zuge der Beratung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG ist klar geworden, das erhebliche Defizite der Verfahrenssicherung im Bereich der Telefonüberwachung bestanden und der Richtervorbehalt nicht in dem Maße ausgeübt wurde, wie es der gesetzgeberischen Intention bei der Einführung entsprach. Bei der Verabschiedung dieses Gesetzes wurden daher weitere Sicherungen beschlossen, gegen die die FDP keine Bedenken hatte. Das Gesetz wurde wegen der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung von uns jedoch dann insgesamt abgelehnt.

Die nunmehr in Auftrag gegebene Studie des Max-Planck-Institut zur Evaluierung der Hausdurchsuchungen sollte zunächst abgewartet werden. Soweit sich ähnliche Verfahrensdefizite wie bei der Telefonüberwachung herausstellen, könnten die Instrumente, die jetzt den Verfahrensschutz für die Telefonüberwachung sicherstellen, auch bei der Hausdurchsuchung eingeführt werden. Allerdings sollte sich dann der Gesetzgeber nicht so viel Zeit lassen wie bei der Telefonüberwachung, wo die Einführung eines besseren Verfahrensschutzes 10 Jahre gedauert hat. Soweit Defizite feststehen, ist ein schnelles Handeln gefragt.

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz