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Gisela Piltz
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Frage von Luis Alberto Fernández V. •

Frage an Gisela Piltz von Luis Alberto Fernández V. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Piltz,

ich habe Sie beobachten können und insbesondere Ihren Redebeitrag zum Wahlrecht in der Bundestagsdebatte am 03.07.09 aufmerksam gelesen, welche in der 231. Plenarsitzung stattgefunden hat. Er ist mit vielen Beteuerungen ausgestattet, die allerdings nicht unbedingt ein konkretes, positives Handeln zur Folge haben müssen.

Wenn Sie auf ein Telefonat oder ein Schreiben der Grünen abgewartet haben, um selbst tätig zu werden, dann meine ich, dass Sie an dieser Stelle mehr Eigeninitiative hätten ergreifen können. Schließlich soll "Eigeninitiative" ein Merkzeichen der Liberalen sein bzw. werden.

Das sagte Herr Jürgen Trittin, MdB in einem Zwischenruf während des Redebeitrages des Herrn Dr. Günter Frings, MdB wie folgt: „Ihr hättet ja einen Änderungsantrag vorlegen können! Nicht nur besser wissen, auch besser machen!“

Darum frage ich Sie: Wie stellen Sie sich ein verfassungsfreundliches Wahlrecht vor? Was muß es enthalten? Wenn das Bundeswahlgesetz wegen des negativen Stimmgewichts verfassungswidrig ist, sind auch nicht die Wahlgesetze der 16 Länder wegen desselben Wahlfehlers ebensosehr verfassungswidrig? Wenn ja, dann müßte das Wahlrecht in ganz Deutschland radikal reformiert werden, um Wahlfälschungen und –manipulationen zu vermeiden. Ich sehe allerdings niemanden, der Schritte einleitet, um diese Fehler zu beheben.

Das gilt auch für das Zählverfahren, die Nichtzulassung kleinerer Parteien und die 5%-Sperrklausel bzw. die Sperrklausel überhaupt.

Sie behaupteten damals, daß der Gesetzentwurf ebensosehr verfassungswidrig sei wie das geltende Wahlgesetz. Was ist für Sie verfassungsgerecht? Wie sieht das aus?

Für eine qualifizierte Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen

Luis Fernández Vidaud

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Fernández Vidaud,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass das Wählervotum vom 27. September eine stabile Koalitionsmehrheit ermöglicht hat und Überhangmandate gerade nicht als Zünglein an der Waage fungieren mussten. Dass der Effekt des negativen Stimmgewichts in der nun anstehenden Legislaturperiode bereinigt werden muss, steht freilich außer Frage. Darauf habe ich in meinen Reden vor dem Deutschen Bundestag mehrfach ausdrücklich hingewiesen. Wir werden deshalb jetzt umgehend eine Reform des Wahlrechts auf den Weg bringen. Details dieser Reform bleiben den Verhandlungen zwischen den Fraktionen vorbehalten. Für die FDP-Bundestagsfraktion steht fest, dass unter dem Strich eine einfache und normenklare Reform zugunsten der Bürgerinnen und Bürger stehen muss.

Denn Vertrauensschutz müssen vor allem die Wählerinnen und Wähler genießen: Sie müssen in ein verfassungsmäßiges Wahlrecht vertrauen können. Sie müssen darauf vertrauen können, dass sie mit ihrem Kreuzchen auf dem Stimmzettel für und nicht gegen eine Partei entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz