Portrait von Gisela Piltz
Gisela Piltz
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gisela Piltz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Manfred B. •

Frage an Gisela Piltz von Manfred B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Piltz,

in Bezug auf das Abstimmungsverhalten des Nordrhein-Westfälischen Innenministers Dr. Ingo Wolf bei der Innenministerkonferenz zum von der Innenministerkonferenz einstimmig beschlossenen Verbot von gewalthaltigen Computerspielen schreiben sie weiter unten auf die Frage von Herrn Franz hin:

[Zitat Anfang]
Hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens des nordrhein-westfälischen Innenministers, Dr. Ingo Wolf, möchte ich darauf verweisen, dass die IMK nur einstimmig entscheiden kann und etwaige Bedenken daher regelmäßig dort zwar zu Protokoll gegeben, aber nicht öffentlich kommuniziert werden. Im Beschluss der IMK ist jedoch die Protokollnotiz vermerkt, nach der sich Herr Dr. Wolf gegen das Verbot ausgesprochen hat: "Nordrhein-Westfalen ist mit Blick auf Ziffer 4, 3. Spiegelstrich der Auffassung, dass sich das Problem durch Verbote nicht lösen lässt und betont die Notwendigkeit der Sensibilisierung und Prävention, insbesondere die Bedeutung der Elternverantwortung."
[Zitat Ende]

Ich stimme mit der von Ihnen oben dargestellten Position der FDP weitgehend überein.

Ich frage mich nun aber, warum ihre Partei bzw. Herr Dr. Wolf nicht die Möglichkeit genutzt hat, zu verhindern, dass der evident unsinnige Beschluss zu diesem Thema verabschiedet wird? Da die IMK nur einstimmig beschließen kann, hätte er ohne weiteres die Möglichkeit dazu gehabt.

Auf mich macht es leider den Eindruck, dass die FDP vor der Mehrheit, die den Beschluss befürwortete, "eingeknickt" ist. Muss ich befürchten, dass die FDP auch in einer eventuellen Koalition mit der CDU nach der Bundestagswahl den Verbotsbestrebungen dieser Partei nachgeben wird?

Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Bedenken zerstreuen könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Buchkremer

Portrait von Gisela Piltz
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Buchkremer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit einer Ablehnung der genannten Passage hätte das gesamte Programm Innere Sicherheit wohl nicht beschlossen werden können. Wenngleich die FDP-Bundestagsfraktion dem Programm nicht in allen Teilen zustimmt, ist es doch grundsätzlich sinnvoll, dieses fortzuschreiben. Die FDP-Bundestagsfraktion hat zu dem gesamten Programm eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, die Sie unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/138/1613811.pdf abrufen können.

Die Ständige Konferenz der Innenminister ist zudem kein Koalitionsgremium, so dass ein Vergleich zu einer etwaigen Koalition hinkt. Die FDP stellt in allen 16 Bundesländern nur einen Innenminister, so dass die Mehrheitsverhältnisse in der Innenministerkonferenz mit einer Koalition im Bund nicht zu vergleichen sind. Sie können versichert sein, dass die FDP in einer etwaigen Koalition im Bund ihre klare Position zu Bürgerrechten verteidigen wird. Damit die FDP in einer solchen möglichst stark sein kann, um ihre Positionen gegen diejenigen der Union durchzusetzen, ist es wichtig, dass die FDP mit einem sehr guten Ergebnis in die Koalition gehen kann. Jede Stimme für die FDP stärkt daher die Bürgerrechtspolitik, die in einer etwaigen schwarz-gelben Koalition durchsetzbar ist.

Ansonsten möchte ich Sie bitten, sich mit Fragen zum Abstimmungsverhalten des nordrhein-westfälischen Innenministers an diesen zu wenden, da ich nicht für Herrn Dr. Wolf sprechen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz