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Gertrud Schnabel
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Frage von Paul B. •

Frage an Gertrud Schnabel von Paul B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Schnabel,

Bauplätze in den Gemeinden werden immer knapper und teuerer und daher können sich Bürger/-innen mit kleinen oder mittleren Einkommen kaum mehr den Traum vom Eigenheim erfüllen.

Vor dem Hintergrund der Rentenmisere gewinnt die selbstgenutzte Immobilie im Alter immer mehr an Bedeutung.

Durch einen Verwaltungsakt, Beschluss des Gemeinderats, erfährt die vormals „saure Wiese“ einen Wertzuwachs, wenn der Boden als Bauland gewidmet wird. Diese Wertsteigerung des Bodens hat der Eigentümer nicht zustande gebracht, sondern erfolgte allein durch die Allgemeinheit, bzw. den Vertretern der Allgemeinheit (Gemeinderat). Aus diesem Grund gehört dieser Wertzuwachs des Bodens der Allgemeinheit.

Gesetzlich könnte geregelt werden, dass die Gemeinden in Bayern zwingend ein Vorkaufsrecht von Bauland ausüben, um Bodenspekulationen einen Riegel vorzuschieben. Der Erwerbspreis vom Eigentümer und der Abgabepreis an die Bauinteressenten vom neu gewidmeten Bauland könnte an einen Index gekoppelt werden, beispielsweise an den Stundenlohn eines Facharbeiters für einen Quadratmeter Bauland.

Wie ist Ihre Ansicht hierzu? Gerne sehe ich Ihrer Antwort entgegen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Paul Beutner

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Beutner,

es ist richtig, dass die Bauplätze, da sie immer rarer werden auch teurer werden.

Zunächst ist zu bemerken, dass der Gewinne zu versteuern ist, nämlich dann wenn der Landwirt die Einnahmen aus dem Verkauf nicht wieder reinvestiert in seine Landwirtschaft.
Er wird dann meist mit dem Höchststeuersatz zur Kasse gebeten, so dass das Geld der Allgemeinheit wieder zugute kommt.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Kauf der Grundstücke durch die Kommunen und den Weiterverkauf durch die Kommune den Bodenspekulationen einen Riegel vorschieben würde. Deshalb ist die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes sicherlich ein Mittel zur Regulierung. Allerdings habe ich bedenken, dass die Einführung einer Vorkaufspflicht als Enteignung eingewertet wird, so dass ich es leider nicht für machbar halte.

Die Gemeinden können aber ohne Vorkaufsrecht Grundstücke einfach erwerben und sie dann günstiger an die Bauwerber verkaufen; diesen Weg sollten die Gemeinden öfters einschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Gertrud Schnabel