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Gerlinde Kuppe
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Frage von Guntram H. •

Frage an Gerlinde Kuppe von Guntram H. bezüglich Soziale Sicherung

Während Ihrer Zeit als Ministerin haben Sie der Behindertenpolitik besonderes Augenmerk geschenkt. Darf ich davon ausgehen, daß Sie dies so fortsetzen (insbesondere die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Verbänden), wenn Sie erneut das Amt der Ministerin ausüben würden. Welches Gewicht messen Sie dabei dem Landesbehindertenbeirat und der strikten Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes bei?
Wie stehen Sie zur von Betroffenenorganisationen vorgeschlagenen Landesbehindertenpauschale zur Finanzierung der offenen Behindertenarbeit in den Kommunen analog des Systems der Landesjugendpauschaule.
Wie stehen Sie zur vollen Einbeziehung Behinderter in das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz und wie sollte sich Sachsen-Anhallt hier im Bundesrat verhalten?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

Die Politik für und mit Menschen mit Behinderung ist für mich eine der tragenden Säulen der Sozialpolitik. Ich setze auf die Zusammenarbeit mit solchen Beteiligungsgremien wie den Behindertenbeirat des Landes oder den Runden Tisch für Menschen mit Behinderung wie auch den partnerschaftlichen Umgang mit den Verbänden.

Die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes muss überprüft, Stärken und Schwächen identifiziert werden, damit auch Nachsteuerungen und Verbesserungen möglich werden.

Bei der Umsetzung von EU-Recht in ein Antidiskriminierungsgesetz auf Bundesebene müssen neben den arbeitsrechtlichen auch die zivilrechtlichen Belange behinderter Menschen in vollem Umfang berücksichtigt werden. Das Land Sachsen-Anhalt sollte im Bundesrat einem vollständigen Gesetzespaket zustimmen.

Die Finanzierung der offenen Behindertenarbeit kann über verschiedene Wege verlässlicher gemacht werden, z.B. über eine eigene Behindertenpauschale mit Teilzweckbindung im Behindertenbereich oder auch eine Zielvereinbarung mit einem mehrjährigen Budget. Welche Variante bevorzugt werden sollte, muss noch mit den Behindertenvertretungen unter Berücksichtigung der kommunalen Seite diskutiert werden.