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Gerhard Drexler
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Frage von Frank B. •

Frage an Gerhard Drexler von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Drexler,

als Mitglied im Petitionsausschuss des Bundestages sind Sie hoffentlich der richtige Ansprechpartner.
Aktuell habe ich eine Petition zum Thema Widerstandsrecht (38490 - Schutz der Verfassung) im Bundestag eingereicht. Der Petitionsausschuss hat beschlossen, dass meine Petition nicht im öffentlichen Interesse ist.
Ein Freund von mir hat eine Petition zum Thema Volksentscheid eingereicht. Ihm hat der Petitionsausschuss mitgeteilt, dass zu diesem Thema seit 2006 eine Petition in Bearbeitung ist. Mit der Petition Nr. 24 von Björn Fay eingereicht.
Nun meine Fragen:
• Warum benötigt der Petitionsausschuss über 7,5 Jahre, um eine Petition zu bearbeiten?
• Gibt es Fristen, in denen Petitionen bearbeitet werden müssen?
• Ist der Petitionsausschuss überfordert?
• Ist die Zusammensetzung im Petitionsausschuss falsch gewählt?
• Warum wird die Petition 24 von Januar 2006 nicht endlich zu einem Gesetz gemacht, bzw. überhaupt bearbeitet?
• Warum ist der Schutz der Verfassung nicht im öffentlichen Interesse?
• Wie lange kann es dauern, bis es eine Entscheidung zu meiner Petition 38490 geben wird?
• Können unliebsame Petitionen – zu denen anscheinend auch der Volksentscheid gehört – durch den Petitionsausschuss mittels Nichtbearbeitung blockiert werden?
• Können Sie sich vorstellen, dass uns Bürgern das Vertrauen verloren geht, wenn eine Petition fast 8 Jahre unbearbeitet bleibt?

Gehen Sie bitte davon aus, dass Petitionen nicht zum Jux eingereicht werden. Insbesondere dann nicht, wenn sie das Ziel haben sollen das Grundgesetz umzusetzen. Dazu zähle ich Volksentscheide und ein Widerstandsrecht, welche beide in Artikel 20 fest verankert sind. Eine Nichtbearbeitung durch den Bundestag stufe ich als Handeln gegen das Grundgesetz ein, da es zu diesen Themen eigentlich seit 1945 Gesetze geben müsste.

Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen.

Frank Borgmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Borgmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich Ihnen hierzu antworten.

Pro Jahr werden mehr als 16.000 Petitionen beim Petitionsausschuss eingereicht. Die allermeisten davon könnenzügig bearbeitet und entschieden werden. Dennoch gibt esauch komplizierte Angelegenheiten, bei denen es aus unterschiedlichen Gründen länger dauern kann (z. B. wenn mehrere Stellungnahmen verschiedener Ministerien eingeholt werden müssen, es mehrere Berichterstatter gibt, Ortstermine oder Berichterstattergespräche durchgeführt werden müssen, etc.).

Das Petitionsrecht ist zwar verfassungsrechtlich verankert, einen Anspruch auf eine sofortige Bearbeitung gibt es allerdings nicht. Dies würde auch dem Sinn und Zweck des Petitionswesens nicht gerecht werden. Soll Schnelligkeit wirklich einen höheren Stellenwert bekommen als Gründlichkeit?

Öffentliche Petitionen und nicht öffentliche Petitionen werdenimmer gleichartig behandelt und bearbeitet. Die Auswahl darüber welche Petitionen auf Antrag veröffentlicht werden, trifft der Ausschussdienst, der hierfür auch das zugewiesene Ermessen hat. Dieser wird Sie über alle Ihre Petition betreffenden Vorgänge unterrichten.

Auch wenn Petitionen Elemente direkter Demokratie darstellen und somit wichtige Bestandteile unseres parlamentarischen Systems sind, stimme ich Ihnen zu, dass auf Bundesebene die direkten Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden müssen. Die FDPstrebt schon seit längerer Zeit die Einführung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene an.

Seien Sie daher dessen versichert, dass Ihr Begehren von unserer Fraktion im Petitionsausschuss nicht ungehört bleiben wird.

Mit freundlichen Grüße

Gerhard Drexler MdB