(...) Die sogenannten Kosten der Unterkunft, die ALG II-Empfängern bezahlt werden, sind regional unterschiedlich, weswegen ich auch über die entsprechende Höhe leider keine Aussage treffen kann. Auch kann ich nicht abschätzen, ob der Steuerzahler in Ihrem Fall einspringen muss. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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