(...) Schon die alte Richtlinie 98/37/EG bezeichnete dies als "nicht ordnungsgemäßer Verwendung“. Neu ist lediglich, dass mit der von ihnen angesprochenen Richtlinie, die Hersteller und Betreiber zu einer angemessenen Reaktion auf unsachgemäßen Gebrauch bei neu in Verkehr gebrachten Rolltreppen aufgefordert sind. Es müssen demnach Maßnahmen ergriffen werden, die diesen Gebrauch verhindern. (...)
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