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Georg Schirmbeck
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Frage von Daniel W. •

Frage an Georg Schirmbeck von Daniel W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schirmbeck,

vielen Dank erst einmal für ihre vorherige Antwort. Ich freue mich, dass Sie mir so zügig geantwortet haben.
Ich habe nun eine weitere Frage, die mich als Computernutzer sehr interessiert:
laut meiner Kenntnis soll nun bald die Industrie zugriff auf jegliche Verkehrsdaten, die im Internet anfallen, bekommen. Dies ist Historisch ein Novum, da hier ein "Auskunftsanspruch gegenüber Dritten eingeführt wird". Da ich auch gerne wissen möchte, was diverse Bekannte und Verwandte im Internet täglich machen, möchte auch ich diesen Zugriff bekommen. Wieso wird dies nur der Musikindustrie erlaubt?
Sie merken, dass dies mit einem ironischen Unterton geschrieben ist. Ich finde es aber leider einfach nicht tragbar, wie die jetzige Koalition die Bürgerrechte abbaut und Hilfssheriffs einsetzt. Dies hat gewisse Ähnlichkeiten mit damaligen Spitzeltätigkeiten in der DDR....

Vielen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht habe ich Sie ja auch zum Nachdenken angeregt, dass nicht jedes Gesetz zum Wohle der Demokratie ist.

mit freundlichen Grüßen
Daniel Weßling
Alfhausen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weßling,

Polemik und Verharmlosung helfen hier nicht weiter.

Das oft romantisierende Bild des Piraten zur See hat sich in einer Weise auf den digitalen Piraten übertragen, dass man zwar sein Tun im Grundsatz missbilligt, aber dann doch klammheimlich mit ihm sympathisiert.

Zum Thema Internetpiraterie gibt es eine Reihe von Zeitungs- und Fernsehbeiträgen. Sie ähneln sich oft in ihrem Schema: Ein unbedarfter privater Internetnutzer wird von einem mächtigen Medienkonzern verfolgt. Entsprechend den Positionen von David und Goliath.

Es geht hier aber auch um die volkswirtschaftliche Bedeutung von geistigem Eigentum und um die Existenz von Künstlern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Da Sie sich leider noch immer recht anonym halten, kann ich nicht nachfragen, was Sie beruflich machen. Wenn Sie jedoch in einer Branche wie der Musikbranche arbeiten würden, hätte Ihre Nachricht an mich sicherlich mit einem anderen Tenor geendet, als Ihrem misslungenen Vergleich mit der „Spitzeltätigkeit in der DDR“. Denn dann wäre möglicherweise Ihre eigene wirtschaftliche Existenz von Internetpiraterie bedroht.

Das verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums wird die Stellung der Rechtsinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie und sonstige Schutzrechtsverletzungen stärken und damit einen Beitrag zum Schutz des geistigen Eigentums leisten. Der in seinen Rechten aus geistigem Eigentum verletzte Kläger kann zukünftig auch von Dritten, die nicht selbst Rechte verletzen, Auskünfte verlangen, um an die Hintermänner von Rechtsverletzungen heranzukommen. Ohne diesen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Inhabers von Urheberrechten gegenüber den Anbietern von Internetdienstleistungen könnte das Diebstahlsopfer gar nicht erfahren, wer ihn im Internet bestohlen hat. Dabei muss sich die Tauglichkeit dieses Anspruchs jedoch noch in der gerichtlichen Praxis beweisen.

Es steht in unserer Verantwortung als nationaler Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass die Rechte am geistigen Eigentum nicht nur auf dem Papier stehen, ich nenne hier Artikel 14 unseres Grundgesetzes, sondern auch beachtet und durchgesetzt werden. Dem sind wir mit dem gefassten Beschluss erst einmal nachgekommen.

Wir werden, sehr geehrter Herr Weßling, die Anwendung des Gesetzes zum Schutz geistigen Eigentums beobachten und dafür sorgen, dass im Ergebnis ein effektiver Eigentumsschutz herauskommt.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Schirmbeck, MdB