Portrait von Georg Liebl
Antwort von Georg Liebl
DIE LINKE
• 14.09.2008

(...) Zu Recht gibt es in Deutschland ein Jugendstrafrecht, weil Jugendliche (14 Jahre bis 18 Jahre) so sieht es der Gesetzgeber , noch nicht wie Erwachsene (ab 18 Jahren) beurteilt werden sollen. Der Aspekt der Erziehung spielt hier noch eine Rolle. (...)

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