Portrait von Georg Liebl
Antwort 14.09.2008 von Georg Liebl Die Linke

(...) Zu Recht gibt es in Deutschland ein Jugendstrafrecht, weil Jugendliche (14 Jahre bis 18 Jahre) so sieht es der Gesetzgeber , noch nicht wie Erwachsene (ab 18 Jahren) beurteilt werden sollen. Der Aspekt der Erziehung spielt hier noch eine Rolle. (...)