
(...) Nach meiner Auffassung ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes gut für die Berechnung der ALG-II- oder Hartz IV-Regelsätze geeignet. Nur durch die Berechnung tatsächlicher IST-Durchschnittswerte, lässt sich ableiten, welches Summe als Regelleistung geeignet ist. (...)