(...) die Kosten für Krippen- und Kitaplätze werden nicht vom Bund sondern von den einzelnen Kommunen übernommen. (...) Zu den Nachteilen des Betreuungsgeldes habe ich in der Antwort an Herrn Parheim, auf die Sie sich beziehen, Stellung genommen. (...)
(...) Daraus lässt sich keine Vorgabe für eine gesetzliche Muslimquote entsprechend der gesetzlichen Frauenquote ableiten, denn die Gleichberechtigung von Männern und Frauen im GG Art. 3 Abs. (...)
(...) Hinzu kommt, dass der Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Erziehungszeit umso schwieriger wird, desto länger die Unterbrechung dauert. Der Aufstieg in eine Führungsposition ist sowohl aus einer Teilzeitbeschäftigung heraus als auch nach einer langen Berufspause fast unmöglich. (...)
(...) In den Vorständen dieser Unternehmen sind nur 5,4 Prozent Frauen. (...) Vor diesem Hintergrund besteht dringender politischer Handlungsbedarf, um den verfassungsrechtlichen Auftrag gemäß Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes zu erfüllen, der besagt, dass der Staat die Aufgabe hat, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. (...)
Sehr geehrter Herr Reth,
(...) In diesem SPD-Beschluss wird unsere Kritik am Investor-Staat-Schiedsverfahren bekräftigt. Investitionsschutzvorschriften sind in einem Abkommen zwischen den USA und der EU grundsätzlich nicht erforderlich und sollten nicht mit TTIP eingeführt werden. (...)