Frage an Gabriele Frechen von Ulrich N. bezüglich Finanzen
Nach dem Fall Zumwinkel hat die SPD angekündigt, Steuersünder härter zu bestrafen. Siehe etwa hier: www.welt.de
Können Sie mir sagen, wie weit diese Bestrebungen schon umgesetzt wurden?
Herzlichen Dank,
.
Sehr geehrter Herr Nehmen,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne benatworten werde:
Der Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2009 sieht vor, den § 376 AO zu ändern. Die bisherige Vorschrift wird zu Absatz 2, als Absatz 1 wird folgender Satz eingefügt: "Die Verfolgung von Steuerstraftaten verjährt in 10 Jahren"
Der Entwurf steht auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums www.bmf-bund.de. Die Vorschrift finden Sie in Artikel 9, Seite 29. Die Begründung dazu finden Sie auf Seite 101, deshalb erlaube ich mir, diese nicht extra aufzuschreiben.
Diese Aussage war in: www.welt.de zu lesen.
Der Kabinettentwurf als Basis für die parlamentarischen Beratungen liegt noch nicht vor.
Ich möchte aber betonen, dass wir bereits heute ein Strafmaß von "Geldstrafe bis 5 Jahren Freiheitsstrafe" und in besonders schwerem Fall "Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren" im Gesetz haben. Die Strafen verhängen die Gerichte nach eigenem Ermessen.
Herzliche Grüße
Ihre
Gabi Frechen