
Antwort 24.03.2011 von Gabi Aumann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Guten Tag Herr Kuhn,


Guten Tag Herr Kuhn,

Auf Nachfrage bei einer Krankenkasse wurde mitgeteilt, dass keine Rückforderungsansprüche gegenüber dem Jugendlichen bzw. den Eltern erfolgen, da die Gesetzeslage dies nicht zulässt.